Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Landesrechtsanwaltskammern kritisieren kurz vor der 96. Justizministerkonferenz Bayerns Plan, Rechtsschutzversicherern Beratungsaufträge zu erteilen. Nach Ansicht von BRAK und Kammern gefährdet dies die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratungspflicht und den funktionierenden Verbraucherschutz. Sie warnen vor nicht offengelegten, systemischen Interessenkonflikten und fordern eine klare Absage auf Bundesebene. Berufsrechtliche Standards seien unerlässlich, um die Mandantinnen und Mandanten vor willkürlicher Kostenverweigerung zu schützen.
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Rechtsschutzversicherer als Berater verursachen erhebliche Interessenkonflikte und gefährden Mandantenschutz
Im Vorfeld der 96. JuMiKo in Bayern warnen BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern vor dem bayerischen Vorschlag, Anwaltstätigkeiten an Rechtsschutzversicherer zu vergeben. Sie argumentieren, dass dies die Unabhängigkeit der juristischen Beratung laut Rechtsdienstleistungsgesetz aushebelt. Versicherer könnten wirtschaftliche Entscheidungen über Mandanteninteressen stellen, ohne Konflikte offenlegen zu müssen. Verbraucher erhielten so weniger Schutz und Transparenz. Insgesamt entstünden systemische Interessenkonflikte, die das Vertrauen in die Rechtsberatung nachhaltig untergraben.
Keine heimliche Beratung Versicherer: BRAK fordert klare gesetzliche Regelung
Rechtsschutzversicherer wirken als gewinnorientierte Anbieter, die ihr Geschäftsmodell auf die Reduzierung von Ausgaben und die Steigerung von Einnahmen ausrichten. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt davor, Deckungsprüfung und Rechtsberatung in einem Unternehmen zu integrieren, da dies systemische Interessendivergenzen garantiert. In einer solchen Struktur kann derselbe Akteur die Kostenübernahme genehmigen und die Mandantschaft beraten. Für Kunden bleibt unklar, ob der Rat uneigennützig oder profitgesteuert erteilt wird.
Beratungsmissbrauch durch Versicherer verhindert effektive unabhängige Interessenvertretung für Verbraucher
Berichte aus der Praxis belegen, dass Rechtsschutzversicherer häufig erst bei gerichtlicher Auseinandersetzung verbindliche Deckungszusagen geben. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stellen klar, dass diese Verzögerungen ohne anwaltliche Intervention die Mandantensicherheit gefährden. Die berufsrechtliche Unabhängigkeit stellt sicher, dass Interessen sachlich abgewogen werden. Eine Übertragung der Beratung auf Versicherungsunternehmen ohne diese Kontrollinstanzen würde zu einer Aushöhlung professioneller Standards führen und Verbraucherinnen und Verbraucher unvorhersehbaren Kostenrisiken aussetzen unter kalkulierbaren Bedingungen ihre Rechte durchzusetzen hindern.
Versicherungskonzerne statt Anwälte? Wessels warnt vor realem gefährlichem Szenario
Wessels mahnt, dass der Plan, Beratungsbefugnisse und Deckungsprüfungen in einer Hand – der der Rechtsschutzversicherer – zu belassen, die bestehenden Interessenkonflikte gar nicht löse, sondern verschärfe. Er erklärt, dass eine organisatorische Abgrenzung ohne juristische Unabhängigkeit keinerlei Schutz biete. Versicherungsunternehmen seien gewinnorientierte Einheiten, die wirtschaftliche Ziele über die Interessen der Versicherten stellten, was in ungerechtfertigten Leistungenminderungen für Mandanten münde.
Bundestaatliche entschiedene konsequente Abwehr gegen Versichererberatung stärkt Mandantenschutz nachhaltig
Durch vereinte Stellungnahmen der Bundesrechtsanwaltskammer und der regionalen Kammern wird die Unabhängigkeit der anwaltlichen Dienstleistung verteidigt. Eine transparente Interessenabwägung und strenger Verbraucherschutz schützen Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Kostendeckungsablehnungen. Die Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften bleibt unangefochten, wodurch der Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes zuverlässig gewahrt wird. Dieser gemeinsame Widerstand stärkt das Vertrauen in die Anwaltschaft und gewährleistet eine faire, neutrale Rechtsberatung für alle Ratsuchern.

