Die Schulpflicht in Deutschland kann die Reiseplanung für Familien, die außerhalb der Schulferien verreisen möchten, erschweren. Es gibt jedoch Wege, dies dennoch zu ermöglichen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen. Dies setzt jedoch wichtige Gründe voraus und liegt im Ermessen der Schulleitung. Alternativ kann das Kind eine Fernschule besuchen und den Unterrichtsstoff während der Reise bearbeiten. Es ist wichtig, sich mit der Schule abzusprechen und die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Schulpflicht vs. Reisewunsch: Was ist möglich?
Eltern, die ihre Kinder trotz Schulpflicht auf eine Reise mitnehmen möchten, sollten bedenken, dass dies in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt ist. Kinder sind verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, und Eltern dürfen sie nicht einfach aus der Schule nehmen, um zu reisen. Wenn sie dies dennoch tun, können sie mit Bußgeldern und sogar Haftstrafen rechnen. Es ist wichtig, alternative Lösungen zu finden, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder die Nutzung von Fernschulen.
Laut den Schulämtern in Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen Eltern ihre Kinder nicht einfach aus der Schule nehmen, um zu reisen. Diese Regelung gilt sowohl in Bayern als auch in Nordrhein-Westfalen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine Reise zu ermöglichen, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder das Finden von alternativen Lernmethoden.
Um trotz Schulpflicht zu reisen, besteht die Möglichkeit, dass die Schulleitung in „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ Schüler für begrenzte Zeiträume vom Unterricht beurlauben kann. In Bayern ist dies durch den § 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und in Nordrhein-Westfalen durch den § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW geregelt. Es müssen jedoch wichtige Gründe vorliegen, die im Runderlass des Ministeriums aufgeführt sind. Die endgültige Entscheidung über eine Beurlaubung liegt bei der Schulleitung.
Eine Beurlaubung von der Schule kann beantragt werden, indem sowohl die Schulleitung als auch der Klassenlehrer kontaktiert werden. Es empfiehlt sich, die Zustimmung der Klassenleitung einzuholen, um das Gespräch mit der Schulleitung zu erleichtern. In besonderen Fällen kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen und das Kind für eine begrenzte Zeit vom Unterricht freistellen.
In Bayern und Nordrhein-Westfalen ist es während einer Beurlaubung nicht gestattet, dass das Kind am Unterricht teilnimmt, auch nicht in Form von Online-Unterricht. Dies bedeutet, dass es während der Reise Lerninhalte verpassen kann.
Nordrhein-Westfalen bietet eine mögliche Lösung für schulpflichtige Schüler, die gerne reisen möchten. Mit dem Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“ wird festgelegt, dass der Besuch einer Schule im Reiseland oder im Ausland sichergestellt sein muss. Diese Option ist besonders für längere Auslandsaufenthalte geeignet. Allerdings ist sie nicht empfehlenswert, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und nirgendwo länger bleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Kind eine Fernschule besucht, an der auch deutsche Kinder eingeschrieben sein können. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Option möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Eltern müssten ihre Kinder möglicherweise auch außerhalb des Fernschulunterrichts unterrichten, um sicherzustellen, dass sie nach der Reise über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. Fernschulen bieten wie Schulen im Gastland Abschlussprüfungen an, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule zum neuen Schuljahr ist möglich.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mit auf die Reise zu nehmen und dort zu lernen. Es ist ratsam, die Reise so zu organisieren, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist, um diese nicht zu verpassen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Weg Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung erfordert und in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass es schwierig sein kann, einen behördlich abgesegneten Weg für dieses eigenständige Lernen zu finden.
Um trotz Schulpflicht mit Kindern zu reisen, kann man den Wohnsitz in Deutschland abmelden. Dadurch erlischt auch die Schulpflicht. Bei einer Anmeldung in einem anderen Land gelten die dortigen Gesetze, und es kann sein, dass anstelle einer Schulpflicht eine Bildungspflicht besteht. In manchen Fällen ist auch Homeschooling erlaubt. Diese Option sollte jedoch gut überlegt werden.
Obwohl in Deutschland Schulpflicht besteht, gibt es Möglichkeiten, mit Kindern zu reisen. Eine Möglichkeit ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung genehmigt werden muss. Eine weitere Option ist der Besuch einer Fernschule, an der deutsche Kinder angemeldet werden können. Alternativ kann der Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitgenommen und unterwegs gelernt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung ist und entsprechende Regelungen eingehalten werden müssen.