Beim Beenden eines Fitnessstudiovertrags stellen sich oft Fragen bezüglich der Kündigungsfristen, der automatischen Vertragsverlängerung oder der Möglichkeiten einer Vertragspause oder -übertragung. Tobias Klingelhöfer, ein Experte der ARAG, gibt in einem Interview umfangreiche Auskunft zu diesen Themen.
Fitnessstudiovertrag: Kündigung nur zum Ende der Laufzeit möglich
Die Kündigungsfristen für Fitnessstudioverträge sind abhängig von der Vertragslaufzeit. In den meisten Fällen ist eine Kündigung nur zum Ende der Laufzeit möglich. Ab März 2022 darf die erste Laufzeit höchstens zwei Jahre betragen, danach können Verträge monatlich gekündigt werden.
Mitglieder von Fitnessstudios können von einer automatischen Vertragsverlängerung profitieren, vorausgesetzt, der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit verlängert und es gilt eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Dies ermöglicht es den Mitgliedern, ihre Mitgliedschaft ohne zusätzlichen Aufwand fortzusetzen und von den Angeboten und Dienstleistungen des Studios weiterhin zu profitieren.
Wenn du vorübergehend keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio nutzen möchtest, besteht die Möglichkeit, deinen Vertrag zu pausieren. Beachte jedoch, dass dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Viele Fitnessstudios ermöglichen es ihren Mitgliedern jedoch, den Vertrag für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Die Monate der Vertragspause werden normalerweise an die ursprüngliche Vertragslaufzeit angehängt, sodass du die verpassten Monate später wieder trainieren kannst. Möchtest du den Vertrag auf eine andere Person übertragen, solltest du dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit dem Betreiber besprechen.
Ein spontaner Ausstieg aus dem Vertrag ist normalerweise nicht möglich. Eine sofortige Vertragsbeendigung kann jedoch bei Erkrankungen erfolgen, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Für bereits bekannte chronische Krankheiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren, besteht hingegen keine Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs.
Eine Schwangerschaft kann dazu führen, dass eine Frau ihr Fitnessstudio vorzeitig verlassen möchte. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Alternativ kann das Fitnessstudio anbieten, den Vertrag für die Dauer der Schwangerschaft ruhen zu lassen, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Dies ermöglicht es der werdenden Mutter, nach der Geburt des Kindes wieder ins Training einzusteigen, ohne den Vertrag erneut abschließen zu müssen.
Ein Wohnortwechsel ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 nicht mehr automatisch ein Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags. Es wird daher empfohlen, vor Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Wenn das Fitnessstudio jedoch an einen schwer erreichbaren Standort umzieht, haben Mitglieder gute Chancen auf eine vorzeitige Kündigung. Auch Preiserhöhungen können eine vorzeitige Vertragsbeendigung rechtfertigen, sofern dies nicht in den AGB festgelegt ist.
Um sicherzustellen, dass eine Kündigung eines Fitnessstudiovertrags fristgerecht ist und die Kündigungsfrist eingehalten wird, sollte sie immer schriftlich erfolgen. Der entscheidende Faktor ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Fitnessstudio, nicht der Poststempel. Um einen klaren Nachweis über die Zustellung zu haben, empfiehlt es sich, das Schreiben persönlich mit Empfangsbestätigung abzugeben oder per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch wird die Zustellung nachweisbar dokumentiert und mögliche Unstimmigkeiten können vermieden werden.
Die Bestimmung in Fitnessstudios, dass nur die angebotenen Getränke erworben werden müssen, ist oft nicht rechtmäßig. Laut dem Gesetz für faire Verbrauchsverträge dürfen die Getränke nur zu Selbstkostenpreisen angeboten werden. Allerdings haben Fitnessstudios das Recht, den Gebrauch von Glasflaschen zu untersagen, um mögliche Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Bei der Beendigung eines Fitnessstudiovertrags sollten Kunden die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Es wird empfohlen, sich vor Vertragsabschluss über die Kündigungsmodalitäten zu informieren und bei einer Kündigung alle wichtigen Schritte schriftlich festzuhalten, um eventuelle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.