BGH-Urteil: Google muss beanstandete Inhalte entfernen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich eine Entscheidung über ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google getroffen. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden und dass die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder unterlassen wird. Die Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und enthielten kritische Berichte über das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, bei denen der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite stand im Verdacht, Unternehmen erpresst zu haben. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)

Überblick über den bisherigen Prozessverlauf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil über ein Auslistungsbegehren gegen den Suchdienst von Google entschieden. Die Kläger verlangten von Google, bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen anzuzeigen und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder zu unterlassen. Diese Artikel auf einer US-amerikanischen Webseite kritisierten das Anlagemodell von Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls von den kritischen Berichten betroffen. Die Betreiberin der Webseite stand wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen in der Kritik.

BGH: Auswirkungen des Urteils auf Google-Suchdienst erörtert

Der BGH bestätigte die klagabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen in Bezug auf einige Artikel. Ein Artikel wies keinen notwendigen Bezug zum Kläger auf, und für die beiden anderen Artikel erbrachten die Kläger keinen ausreichenden Nachweis der offensichtlichen Unrichtigkeit der Informationen.

Bezüglich der Vorschaubilder war die Revision der Kläger erfolgreich. Der BGH entschied, dass Google die beanstandeten Vorschaubilder in der kritisierten Form nicht mehr anzeigen darf. Die Anzeige der wenig aussagekräftigen Klägerfotos als Vorschaubilder ohne angemessenen Kontext wurde als ungerechtfertigt befunden.

Der Bundesgerichtshof traf eine Entscheidung, die den Klägern einen Teilerfolg bescherte. Zwar waren sie nicht in allen Punkten erfolgreich, jedoch wurde Google verpflichtet, die Vorschaubilder aus den Suchergebnissen zu entfernen. Dies gewährleistet einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger und verhindert eine Beeinträchtigung ihres öffentlichen Images durch nicht aussagekräftige Fotos.

In seiner jüngsten Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass Suchmaschinenbetreiber bei berechtigten Auslistungsanträgen eine Verantwortung tragen. Dieser wegweisende Präzedenzfall wird den Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Internet entscheidend stärken. Die Entscheidung wird voraussichtlich auch in zukünftigen ähnlichen Fällen Bedeutung haben und zeigt die Relevanz im Umgang mit kontroversen Inhalten im digitalen Zeitalter.

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