Mit dem Wintersemesterbeginn an deutschen Hochschulen am 1. Oktober sollten Studenten nicht vergessen, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Es ist wichtig zu klären, ob sie in der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung „familienversichert“ sind oder ob sie sich eigenständig versichern müssen. Die Frage nach einer möglichen Mitversicherung über die Eltern ist sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung von verschiedenen Faktoren abhängig.
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Familienversicherung von Kindern: Alles was Sie wissen müssen
Um herauszufinden, ob und wie Kinder „familienversichert“ sind, ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung genau zu studieren. Hier wird festgelegt, ob Zeiten der Erstausbildung wie Schule, Berufsausbildung und Studium versichert sind. Es wird geprüft, ob Versicherungsschutz besteht, wenn während des Studiums oder der Ausbildung eine Aushilfstätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Zudem wird ermittelt, ob das Kind im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein muss. Auch die Altersgrenzen im Versicherungsvertrag werden beachtet. Schließlich wird festgestellt, ob Versicherungsschutz besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, zum Beispiel für die Wartezeit vor Ausbildungsbeginn, während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Wehrdienstes.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist es entscheidend, ob es sich um die Erst- oder Zweitausbildung handelt. Studenten bleiben über ihre Eltern mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch im Studium oder einem unmittelbar anschließenden Masterstudiengang befinden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Referendariatszeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Wenn Studenten nach dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnen oder den Master nicht direkt an den Bachelor anschließen, müssen sie in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Daher ist es ratsam, sich bereits im Voraus sorgfältig zu informieren oder sich neutral und unabhängig beraten zu lassen.
Krankenversicherungspflicht für studierende Kinder von GKV-Mitgliedern
In Deutschland sind Studenten dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Allerdings können Studenten, die Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, bis zum 25. Geburtstag über die Krankenkasse der Eltern familienversichert bleiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie kein eigenes Einkommen haben dürfen oder ihr Einkommen nicht regelmäßig über 485 Euro monatlich liegt. „Mini-Jobber“ dürfen nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, um weiterhin familienversichert zu sein.
Wenn Studenten familienversichert sind, das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihr Studium fortsetzen, sind sie in der (gesetzlichen) Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Sie zahlen bis zum 30. Lebensjahr einen vergünstigten Beitrag und können danach wählen, ob sie sich freiwillig in der GKV zu einem höheren Beitrag weiterversichern möchten.
Wechsel in die PKV für Studenten bei Studienbeginn möglich
Studenten haben die Option, sich bei Studienbeginn von der KVdS befreien zu lassen und in eine PKV zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn die PKV aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern als private Restkostenversicherung möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag endet. In solchen Fällen ist die PKV oft kostengünstiger als die KVdS. Für den Wechsel von der GKV in die PKV müssen Studenten innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation einen Befreiungsantrag stellen. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist nicht möglich.
Nach dem Erreichen des 25. Lebensjahres erlischt in der Regel auch der Anspruch auf Beihilfe für Studenten. Als Konsequenz müssen sie eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen und höhere Prämien entrichten. Wenn der Wechsel innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust der Beihilfeberechtigung beantragt wird, erfolgt er ohne Risikoprüfung oder Wartezeit.
Sorgfältige Überprüfung des Versicherungsschutzes ist von Bedeutung
Damit Studenten den bestmöglichen Versicherungsschutz haben, ist es wichtig, dass sie ihre Privathaftpflicht- und Krankenversicherung sorgfältig überprüfen. Insbesondere die Versicherungsbedingungen sollten genau studiert werden, um festzustellen, ob und wie Studenten familienversichert sind. Bei Fragen und Unsicherheiten empfiehlt es sich, neutrale und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise als Mitglied beim Bund der Versicherten. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte ebenfalls gut überlegt werden und individuell auf die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sein.