Wann kommt die Kindergrundsicherung?

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Ab 2025 wird das Kindergeld Geschichte sein und durch die Einführung der Kindergrundsicherung abgelöst. Eltern und Familien sollten sich rechtzeitig über die Neuerungen informieren, um für ihre Kinder eine angemessene finanzielle Absicherung zu gewährleisten.

Kinderarmut ist keine Seltenheit – eine Bestandsaufnahme

Die Kindergrundsicherung ist eine neue Form der finanziellen Unterstützung für Familien mit Kindern und soll ab dem Jahr 2025 eingeführt werden. Das Ziel ist es, Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und für eine bessere Chancengleichheit für alle Kinder zu sorgen.

Die Kindergrundsicherung als Instrument zur Schaffung von gleichen Bildungschancen und zur Stärkung der Kinderrechte

Seit dem Jahr 2000 fordert der VAMV gemeinsam mit anderen Verbänden eine höhere finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Das Kindergeld deckt schon lange nicht mehr die tatsächlichen Kosten für ein Kind, was die Forderung nach einer Kindergrundsicherung umso dringender erscheinen lässt.

Die Ergebnisse einer Studie der Bertelsmann Stiftung sind alarmierend: Im Jahr 2021 waren in Deutschland mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene von Armut betroffen. Rund 2,9 Millionen Kinder und 1,55 Millionen junge Erwachsene sind armutsgefährdet. Angesichts dieser Zahlen wird die Diskussion um die Einführung einer Kindergrundsicherung immer drängender.

Der Verzicht auf Dinge, die eigentlich zum Existenzminimum gehören, ist für viele Familien mit Kindern in Deutschland zur traurigen Realität geworden. Eine Studie des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) zeigt, dass die steigende Armutsquote von Familien mit Kindern dazu führt, dass immer mehr Menschen auf Kleidung, Lebensmittel oder Bildungsmöglichkeiten verzichten müssen.

Kindergrundsicherung in Sicht: Was sich ab 2025 für Familien ändert!

Die Kindergrundsicherung soll in Deutschland in Zukunft das bestehende System der finanziellen Unterstützung für Familien ersetzen. Der genaue Betrag, den Familien im Rahmen der Kindergrundsicherung erhalten werden, ist noch nicht bekannt. Der Verein „Kindergrundsicherung – Verein für soziales Leben“ informiert, dass der Gesetzesentwurf für die Kindergrundsicherung erst im Herbst 2023 erwartet wird. Allerdings steht bereits fest, dass die Kindergrundsicherung aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag bestehen wird, der einige Sozialleistungen für Kinder, wie das Kindergeld oder der Kinderzuschlag, bündelt.

Um die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern in Deutschland zu verbessern, soll die Kindergrundsicherung aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag bestehen. Der Garantiebetrag soll mindestens dem aktuellen Kindergeld pro Kind entsprechen und wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. Der Zusatzbetrag richtet sich nach dem Alter und Einkommen des Kindes und der Eltern und soll das Existenzminimum eines Kindes abdecken.

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