Durch das Handeln der Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Fall des Priesters Edmund Dillinger wurde ein schwerwiegender Fehler begangen, indem umfangreiches Beweismaterial vernichtet wurde. Der Vorfall erregte Aufmerksamkeit, nachdem eine Anfrage beim SR gestellt wurde. Um die Angelegenheit aufzuklären, hat das Innenministerium eine Untersuchung angekündigt und der Generalstaatsanwalt hat sein Bedauern über diese bedauerliche Situation zum Ausdruck gebracht.
Staatsanwaltschaft bestätigt: Fotos und Dokumente vernichtet
Es kam am 5. Juli zu einem bedauerlichen Vorfall, bei dem Tausende von Reisefotos sowie persönliche Dokumente wie Briefe und Terminkalender unwiederbringlich verloren gingen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage, dass Generalstaatsanwalt Manfred Kost inzwischen eingeräumt hat, dass die Art und Weise der Vernichtung nicht angemessen war.
Es wurde versäumt, eine gründliche Überprüfung der Unterlagen durchzuführen, um festzustellen, ob sie außerhalb des laufenden Strafverfahrens noch relevant sind. Insbesondere im Hinblick auf die Interessen der Opfer, die internen Untersuchungen innerhalb der Kirche oder die Möglichkeit neuer Ermittlungsansätze könnten diese Unterlagen wichtige Erkenntnisse liefern, die bisher unberücksichtigt geblieben sind.
Fehlerhafte Entscheidung: Staatsanwaltschaft vernichtete Beweismittel vorschnell
Die Behörde hat behauptet, dass die vernichteten Unterlagen keinen belastenden Inhalt oder eindeutige Beweise für Missbrauchstaten enthielten. Jedoch wird betont, dass die Fotos mit Darstellungen nackter Jugendlicher angeblich nicht vernichtet wurden und nach wie vor in Besitz der Staatsanwaltschaft in Mainz sind.
Angesichts des Vorfalls erwog Innenminister Reinhold Jost schon am Vormittag die Einleitung einer Untersuchung. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in die Ermittlungsbehörden zu stärken und sicherzustellen, dass die Interessen der Opfer angemessen geschützt werden.