Der von der Bundesregierung initiierte Gesetzesentwurf verändert das Haftungssystem für Elektrokleinstfahrzeuge grundlegend: Halter haften künftig verschuldensunabhängig, während bei Fahrerinnen und Fahrern eine schuldhafte Handlung vermutet wird. Diese Neuerung senkt Hürden für Geschädigte beträchtlich. Der Automobilclub KS e.V. erläutert in seiner Stellungnahme die aktuellen Unfallzahlen, schafft Klarheit über die Rechtsgrundlagen und hebt hervor, wie einheitliche Haftungsregelungen das Vertrauen der Bevölkerung stärken und langfristig die Akzeptanz von E-Scooter-Sharingmodellen fördern und Sicherheit verbessert.
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Vorfahrtsverstöße führen zu zahlreichen E-Scooter-Unfällen mit Personenschäden laut Statistik
In deutschen Kommunen registrierte die Polizei 2024 insgesamt 11 944 Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von E-Scootern – eine Zunahme um 26,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt starben 27 Menschen, 83,9 Prozent der Verletzten führten den Scooter selbst. Die Unfallanalyse nennt als Hauptursachen fehlerhafte Nutzung von Fahrbahn und Radweg, Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit und Vorfahrtsverstöße. Diese Statistik signalisiert klaren Nachbesserungsbedarf bei Präventionskampagnen und städtischen Verkehrsregelungen.
Zunahme von Unfällen führt zu steigendem Versicherungsaufwand für E-Scooter
Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h gelten E-Scooter in Deutschland als Elektrokleinstfahrzeuge und sind von der allgemeinen Gefährdungshaftung für Kfz ausgenommen. Dadurch obliegt Geschädigten die Beweislast, dass Fahrfehler beim Unfallhergang ursächlich waren, um Schadenersatz zu erstreiten. Versicherer regulierten in 2020 nur 1.150 Drittschäden, während die Zahl bis 2024 auf nahezu 5.000 Fälle kletterte. Diese Zahlen illustrieren die Herausforderungen im regulatorischen Umgang mit Leichtfahrzeugen im Straßenverkehr. Verbraucherverbände fordern Anpassungen dringend.
Sharing-Anbieter profitieren von klarer, deutlicher Haftungsregelung und schneller Schadenregulierung
Durch den am 18. März eingereichten Entwurf sollen Halter von E-Scootern und Segways eine Gefährdungshaftung ähnlich der für Kraftfahrzeuge übernehmen – ohne Nachweis eines Verschuldens. Fahrerinnen und Fahrer werden pauschal als vermeintlich schuldbehaftet betrachtet, was die Beweislast zu Gunsten Geschädigter verschiebt. Die Neuregelung zielt darauf ab, Unfallopfern eine einfachere Anspruchsdurchsetzung zu ermöglichen, Versicherungsprozesse zu straffen und das Vertrauen in die Elektrokleinstfahrzeug-Mobilität zu erhöhen.
Haftpflichtreform schafft klare, rechtssichere Versicherungsbedingungen für Sharing und E-Scooter-Fahrer
Die überarbeitete Haftpflichtregelung befähigt Anbieter von E-Scooter-Sharing dazu, Versicherungsbedingungen gezielter anzupassen und damit eine beschleunigte Abwicklung von Schadenfällen zu ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer profitieren von klaren Haftungsvorschriften, die schnelle Entscheidungen im Schadensfall unterstützen und Rechtssicherheit schaffen. Einheitliche gesetzliche Standards erhöhen das Vertrauen in E-Mobilitätsangebote, animieren zu einem rücksichtsvollen Fahrstil und tragen dazu bei, Gehwege durch einheitliche Abstellregeln dauerhaft freizuhalten. Darüber hinaus bieten standardisierte Abläufe für alle Beteiligten eine klare Prozessübersicht.
Haftungsrecht unterscheidet zukünftig langsam und schnell Fahrer Fahrzeuge klar
Durch die Aufrechterhaltung der Gefährdungshaftungs-Ausnahme für motorisierte Krankenfahrstühle, landwirtschaftliche Erntemaschinen, Bau- und andere langsam Fahrer Kraftfahrzeuge wird eine differenzierte Rechtslage geschaffen. Diese Abgrenzung zu E-Scooter- und Segway-Regelungen ermöglicht es, Haftungsvorschriften genau auf den jeweiligen Fahrzeugtyp und dessen Einsatzgebiet anzupassen. Dadurch entstehen passgenaue Versicherungskonzepte und Betriebsvorgaben. Nutzer, Hersteller und Kommunen erhalten klare Leitlinien, die zu höherer Rechtssicherheit, effizienter Verwaltung und nachhaltigen Verkehrsstrategien beitragen und schaffen Synergien mit bestehenden Mobilitätsnetzwerken nachhaltig effektiv.
Durch die neue Regelung mit verschuldensunabhängiger Haftung für E-Scooter-Halter und einem vermuteten Verschulden bei der Fahrperson verbessern sich Haftungsprozesse deutlich. Ansprüche von Unfallgeschädigten können zeitnah und mit reduziertem Beweisaufwand bearbeitet werden. Sharing-Anbieter profitieren von stabileren Versicherungsprämien und können ihre Services effizienter gestalten. Fahrerinnen und Fahrer erhalten durch klare Vorgaben mehr Rechtssicherheit, was das Vertrauen in die Mikromobilität stärkt und zu einer höheren Verbreitung und Akzeptanz der E-Scooter führt und Effizienz.

