Gericht entscheidet zugunsten der Spieler: Verluste bei unerlaubten Online-Glücksspielen zurückholen

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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem wegweisenden Urteil erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt hin zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und bietet den Spielern eine starke rechtliche Grundlage. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuholen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Spieler haben gute Chancen, Verluste bei illegalen Online-Glücksspielen zurückzufordern

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die notwendige Lizenz verfügt, so Rechtsanwalt Cocron.

Spieler erhält Rückzahlung von 407.000 Euro Verlusten in Online-Sportwetten

Für einen Mandanten haben CLLB Rechtsanwälte erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro gefordert. Der Mandant nahm zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teil. Die Anbieterin der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte aber keine Online-Sportwetten in Deutschland, insbesondere in Niedersachsen, anbieten. Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde Klage auf Rückzahlung der Verluste eingereicht.

Gericht betont: Verbot von Online-Glücksspielen dient dem Spieler- und Jugendschutz

In einem Gerichtsverfahren entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass die Beklagte in einem Fall von illegalen Online-Glücksspielen zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet ist. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und erklärte, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat. Dieser Verstoß wird als Gefährdung des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention und Bekämpfung von Spielsucht angesehen.

Spieleranspruch auf Rückzahlung trotz illegalem Angebot der Beklagten

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat klargestellt, dass der Anspruch des Spielers auf Rückzahlung nicht durch seine Teilnahme an illegalen Online-Sportwetten beeinträchtigt wird. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen. Das Gericht betonte, dass der Kläger nicht darauf hingewiesen werden kann, dass das Angebot illegal ist, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal war.

Keine Erlaubnis in Deutschland: OLG weist Antrag ab

Die Beklagte stellte einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Fall. Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits entschieden wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Auffassung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.

Spieler haben Anspruch auf Rückzahlung von Verlusten: Urteil bestätigt

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Chancen haben, diese Verluste zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Bemühungen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können somit darauf vertrauen, dass ihre Verluste erstattet werden, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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