Porno und Jugendliche: Kein Schutz, wo Kontrolle nötig wäre

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Die gesamte Gesellschaft ist zunehmend sexualisiert, in den Medien sind nackte Menschen, die miteinander Sex haben, allgegenwärtig. Doch Pornos und Jugendliche vereinbaren sich nicht. Der Jugendschutz ist indes machtlos.

Porno und Jugendliche: Gesetzliche Bestimmungen für ein alltägliches Problem

Vor den Zeiten des Highspeed-Internets stellte sich die Frage danach, wie Pornos und Jugendliche voneinander ferngehalten werden können, nicht. Die Jugendlichen kramten vielleicht im Altpapiercontainer nach „Schmuddelheften“, wie sie früher noch hießen. Oder sie stolperten – natürlich rein zufällig – über die Pornosammlung des Vaters. Doch nie war es so, dass sie sich nur vor einen Bildschirm setzen und sich pornografisch berieseln lassen mussten.

Die zunehmende Sexualisierung der Medien ist ein allgegenwärtiges Problem und führt zu einer starken Beeinflussung der Jugendlichen. Neben bildlichen Darstellungen ist es auch die sexualisierte Sprache, die teilweise gewaltbejahend und frauenverachtend, dabei aber in Musik gekleidet aus den Lautsprechern dröhnt. Verschiedene Skandalrapper haben in der Vergangenheit damit auf sich aufmerksam gemacht und einen zweifelhaften Ruhm erlangt.

Das Gesetz sagt nun, dass Pornos und Jugendliche nicht zusammengehören und die Anbieter müssen den Zugang verwehren. In der Realität ist diese Maßgabe aber nicht mehr wert als das Papier, auf dem das Urteil festgehalten wurde.

Junge Menschen, also Kinder und Jugendliche, benötigen einen besonderen Schutz. ( Foto: Adobe Stock - Brocreative )

Junge Menschen, also Kinder und Jugendliche, benötigen einen besonderen Schutz. ( Foto: Adobe Stock – Brocreative )

 

Das sagt das Gesetz zu Pornos für Jugendliche (Video)

Junge Menschen, also Kinder und Jugendliche, benötigen einen besonderen Schutz. Diesen gibt der Gesetzgeber in einem gewissen Rahmen vor. Die grundlegenden Bestimmungen zum Schutz der Jugend finden sich im Strafgesetzbuch, im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie im Jugendschutzgesetz.

Die dort festgehaltenen Bestimmungen lassen sich in absolute und relative Verbote unterteilen:

  • Absolute Verbote

    Hiermit werden alle pornografischen Inhalte verboten, diese sind auch Erwachsenen nicht zugänglich zu machen. Sex mit Kindern und Jugendlichen, mit Tieren oder auch Gewaltpornografie gehören dazu.

  • Relative Verbote

    Diese Verbote gelten zwar für die Jugendlichen, nicht aber für Erwachsene ab 18 Jahren. Während den Menschen in ihrer Jugend keine Pornografie zugänglich gemacht werden darf, ist dies bei Menschen ab 18 Jahren nicht mehr der Fall. Die relativen Verbote beziehen sich nicht nur auf bildliche Darstellungen, sondern auch auf Spiele und Musik mit indizierten Inhalten.

Der § 184c StGB regelt danach, dass Pornos für Jugendliche absolut tabu sind. Wichtig: Auch für Erwachsene gilt, dass nicht nur der Bezug der Pornografie, sondern auch der Besitz strafbar ist. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung eine recht schwammige Auslegung des Gesetzes. Denn: Die Bilder von sexuell aktiven Menschen sind nicht strafbar, da sie nicht per se in den Bereich der Pornografie fallen. Sie können sogar in der Schule im sexualpädgagogischen Unterricht verwendet werden.

Video: Jugendliche verbreiten Kinderpornos untereinander | SWR Zur Sache! Baden-Württemberg

Einhaltung der Gesetze als Herausforderung

Ein großes Problem stellt sich bei der Einhaltung der Gesetze. Denn: Das Internet macht den theoretischen Vorgaben einen Strich durch die Rechnung, weil sie sich nicht kontrollieren lassen. Dies gilt vor allem für die Webseiten von ausländischen Anbietern. Sie berufen sich beispielsweise darauf, dass sie ihren Sitz in Zypern oder Irland hätten und unter das dortige Recht fallen würden.

Die Richter sind zwar der Meinung, dass sich das nicht auf Deutschland betragen ließe und hierzulande die Regelungen zum Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Jugend gelten müssten. Doch die Überprüfbarkeit der Einhaltung solcher Regelungen ist nicht gegeben. Teilweise muss auf einschlägigen Seiten nur ein Häkchen hinter der Frage nach der vorliegenden Volljährigkeit gemacht werden. Wird der Haken entsprechend gesetzt, steht dem freien Zugriff auf die Inhalte der Seiten nichts mehr im Wege. Pornos sind für Jugendliche dann frei zugänglich.

In großem Maße kommt es auf die Eltern der Jugendlichen an. Sie müssen mit den Kindern kommunizieren und sie über die Darstellungen und Inhalte aufklären. Eine offene Kommunikation findet aber nur selten statt. Umfragen haben zudem ergeben, dass nur sehr wenige Eltern einschlägige Seiten für ihre Kinder sperren oder eine passende Software zum Sperren der Seiten benutzen.

Die jungen Menschen leben auch in dieser Beziehung heute viel freier bzw. leben ihre Interessen im Internet aus. Für die Entwicklung der Kinder kann dies nur negative Folgen haben. Es läge also in der Hand der Eltern, hier rechtzeitig einzuschreiten und die Kinder zu kontrollieren, auch wenn diese von ihrer Seite nicht gewünscht wird. Das Wohl der Kinder und der Jugend sollte hier jedoch Vorrang vor einer allzu freien Erziehung und einem selbstbestimmten Leben haben.

Die Folgen von Pornos für Jugendliche

Junge Menschen haben fast immer einen freien Zugang zu den pornografischen Darstellungen im Internet. Der Jugendmedienschutz mag Regelungen vorsehen, ist aber in der Praxis machtlos. Nicht wenige Eltern fragen sich zu Recht: Was ist am Porno für Jugendliche reizvoll? Was macht die Anziehungskraft aus und wie verhindere ich den Zugriff? Eine wirkliche Sperre gibt es selten, ebenso wie eine Betrachtung der Folgen des Pornokonsums.

In der Theorie ist Pornografie für Kinder unter 18 Jahren nicht zugänglich zu machen. ( Foto: Adobe Stock -   Di Studio )

In der Theorie ist Pornografie für Kinder unter 18 Jahren nicht zugänglich zu machen. ( Foto: Adobe Stock – Di Studio )

 

Altersfreigaben nur im TV und Kino? (Video)

In der Theorie ist Pornografie für Kinder unter 18 Jahren nicht zugänglich zu machen. Die Praxis sieht leider anders aus. Dabei sind die Darstellungen häufig schon für Erwachsene durchaus verstörend. Die rechtlichen Vorgaben zu Jugendlichen und Sexualität interessieren die Anbieter jedoch nicht.

Spannend ist aber, dass es für Kino und TV durchaus Altersfreigaben wegen angeblicher Gewaltdarstellungen gibt, die bei manchem Filmen durchaus angezweifelt werden können. Im Gegenzug sollen pornografische Darstellungen weniger schädigend wirken? Wohl kaum, meinen Entwicklungsforscher, die herausgefunden haben, dass ein regelmäßiger Pornokonsum die Neigung zur Anwendung von sexueller Gewalt deutlich erhöhe.

Um junge Menschen zu schützen, sehen Kino und Fernsehen nicht nur wegen Gewaltdarstellungen in Horror- und Actionstreifen Altersvorgaben vor, sondern auch bei sexuellen Bildern. Filme und Sendungen, die für Menschen unter 12 Jahren nicht geeignet sind, dürfen erst nach 20:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Filme ab 16 Jahren laufen erst ab 22:00 Uhr. Doch im Internet spielen diese Zeiten keine Rolle. Auch das Anschauen von Serien und Filmen über Streamingdienste birgt hier gewisse Risiken. Wenn einzelne Serien nicht vor 20:00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen, bei den Streaming-Anbietern aber rund um die Uhr abrufbar sind: Wo ist dann der Jugendschutz?

Video: Pornos – eine Gefahr für Jugendliche, oder Mittel zum Zweck?

Erziehungswissenschaftler beklagen zunehmende körperliche Gewalt

In Hessen wurde durch die Erziehungswissenschaftlerin Sabine Maschke eine Befragung durchgeführt. 3000 Schüler nahmen an dieser Teil, sie alle waren zwischen 14 und 16 Jahre alt. Das Ergebnis der Befragung brachte zutage, dass die sexuelle Gewalt auch unter Jugendlichen deutlich zugenommen hat. Rund 35 Prozent der Mädchen, die im Rahmen der Studie befragt wurden, gaben an, bereits negative Erfahrungen gemacht zu haben.

Der Schluss der Erziehungswissenschaftlerin ist, dass es einen Zusammenhang zwischen dem leichteren Zugang zu pornografischen Darstellungen und der gestiegenen sexuellen Gewalt geben muss. Mit dieser Erkenntnis ist sie nicht allein, denn auch andere Wissenschaftler und Pädagogen beobachten ähnliche Entwicklungen.

Was dagegen unternommen werden kann, ist allerdings nicht ganz klar. Denn: Der Gesetzgeber hatte große Hoffnungen auf eine Filtersoftware gesetzt, damit die Pornoflut im Internet ein Ende hätte. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat „JusProg“, das Jugendschutzprogramm, aber für unwirksam erklärt. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter aber erkennt JusProg an. Wie am Ende entschieden wird, wenn sich beide nicht einigen können, ist noch völlig offen.

Eigentlich wäre eine solche Software die perfekte Lösung. Die Eltern könnten sie auf die Geräte ihrer Kinder aufspielen, die Software würde nur noch Angebote durchlassen, die auch für Kinder geeignet sind. Warum es hier keine Einigung gibt und wo der Weg noch hinführen wird, bleibt aktuell offen. Zu hoffen bleibt nur, dass es neue Lösungsansätze geben wird, denn dass die Pornografie einen negativen Einfluss auf Jugendliche hat, ist allen klar. Nun sollte es schneller an eine Lösungsfindung gehen.

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